Artikel 55 Berichterstattung über die lokale Landwirtschaft und den Direktverkauf — Verbesserung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Gliederung
TITEL VI VERFAHRENSVORSCHRIFTEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
KAPITEL I Lokale Landwirtschaft und Direktverkauf
Artikel 55 Berichterstattung über die lokale Landwirtschaft und den Direktverkauf
Spätestens bis 4. Januar 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht zu der Frage vor, ob eine neue Kennzeichnungsregelung für die lokale Landwirtschaft und den Direktverkauf eingeführt werden sollte, um die Erzeuger bei der lokalen Vermarktung ihrer Erzeugnisse zu unterstützen. In dem Bericht wird vorrangig geprüft, ob die Landwirte mit dem neuen Etikett den Wert ihrer Erzeugnisse steigern können; ferner sollten andere Kriterien berücksichtigt werden, wie etwa die Möglichkeiten, Kohlendioxidemissionen und Abfallmengen durch kurze Produktions- und Vertriebsketten zu verringern.
Diesem Bericht sind gegebenenfalls entsprechende Gesetzgebungsvorschläge zur Einführung einer Kennzeichnungsregelung für den Lokal- und Direktverkauf beizufügen.
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