Artikel 17 — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1081/2012 der Kommission vom 9. November 2012 zu der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern (kodifizierter Text)
Gliederung
ABSCHNITT VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Rückverweise
Die Verordnung (EWG) Nr. 752/93 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.
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