Artikel 14 Verwendung von technischen IKT-Spezifikationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge — Normung in der Europäischen Union
Gliederung
KAPITEL IV TECHNISCHE IKT-SPEZIFIKATIONEN
Artikel 14 Verwendung von technischen IKT-Spezifikationen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Rückverweise
Die in Artikel 13 dieser Verordnung genannten technischen IKT-Spezifikationen sind gemeinsame technische Spezifikationen gemäß den Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002.
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