Artikel 13 Zweckbindung — Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) der EU
Gliederung
KAPITEL III VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND DATENSICHEREIT
Artikel 13 Zweckbindung
Rückverweise
Personenbezogene Daten werden von den IMI-Akteuren ausschließlich für die in den einschlägigen Bestimmungen der im Anhang aufgeführten Rechtsakte der Union genannten Zwecke ausgetauscht und verarbeitet.
Die von einer betroffenen Person an das IMI übermittelten Daten dürfen nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie übermittelt wurden.
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