Artikel 1 Gegenstand — Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) der EU
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand
Rückverweise
In dieser Verordnung sind Vorschriften für die Nutzung eines Binnenmarkt-Informationssystems („Internal Market Information System“, im Folgenden „IMI“) für die Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit, einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission festgelegt.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…