Artikel 39 Inkrafttreten — Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
Gliederung
KAPITEL VI BEWERTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 39 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Juli 2012.
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