EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der VerbrauchsteuernKAPITEL VI BEWERTUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 37

Artikel 37 Berichterstattung an das Europäische Parlament und an den Rat

In Kraft seit 28. Mai 2012
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