EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der VerbrauchsteuernKAPITEL III INFORMATIONSAUSTAUSCH OHNE VORHERIGES ERSUCHENArtikel 17

Artikel 17 Pflicht der Mitgliedstaaten zur Erleichterung des Informationsaustauschs ohne vorheriges Ersuchen

In Kraft seit 28. Mai 2012
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