EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der VerbrauchsteuernKAPITEL II ZUSAMMENARBEIT AUF ERSUCHENArtikel 12

Artikel 12 Teilnahme von Beamten aus anderen Mitgliedstaaten an behördlichen Ermittlungen

In Kraft seit 28. Mai 2012
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