Artikel 47 Personal und Ressourcen der ESMA — Leerverkäufe von Wertpapieren
Gliederung
KAPITEL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 47 Personal und Ressourcen der ESMA
Die ESMA beurteilt bis zum 31 Dezember 2012 ihren Personal- und Mittelbedarf, der sich aus der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben und Befugnisse ergibt, und übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht.
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