Artikel 55 Inkrafttreten und Anwendung — Kennzeichnung von Lebensmitteln
Gliederung
KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGS-, ÄNDERUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 55 Inkrafttreten und Anwendung
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014, mit Ausnahme des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe l, der ab dem 13. Dezember 2016 gilt, und Anhang VI Teil B, der ab dem 1. Januar 2014 gilt.
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