Artikel 37 Darstellungsform — Kennzeichnung von Lebensmitteln
Gliederung
KAPITEL V FREIWILLIGE INFORMATIONEN ÜBER LEBENSMITTEL
Artikel 37 Darstellungsform
Freiwillig bereitgestellte Informationen über Lebensmittel dürfen nicht auf Kosten des für verpflichtende Informationen über Lebensmittel verfügbaren Raums gehen.
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