EU-RechtVerordnungenKennzeichnung von LebensmittelnKAPITEL IV VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN ÜBER LEBENSMITTELABSCHNITT 1 Inhalt und DarstellungsformArtikel 10

Artikel 10 Weitere verpflichtende Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln

In Kraft seit 12. Dezember 2011
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