Artikel 30 Erfüllung der grundlegenden Anforderungen — Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission vom 10. August 2011 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für Fluglotsenlizenzen und bestimmte Zeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30 Erfüllung der grundlegenden Anforderungen
Die Agentur prüft das durch diese Verordnung errichtete europäische Lizenzierungssystem für Fluglotsen sowie weitere Verbesserungen, die für ein Gesamtsystemkonzept für die Luftfahrt („total aviation system approach“) und zum Erreichen vollumfänglicher Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang Vb der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erforderlich sind, um daraufhin der Kommission eine Stellungnahme vorzulegen, die auch Vorschläge für mögliche Änderungen dieser Verordnung umfasst.
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