Artikel 1 Gegenstand — Tourismusstatistiken
Rückverweise
Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Entwicklung, Erstellung und Verbreitung der europäischen Tourismusstatistik geschaffen.
Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedstaaten für die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter Statistiken über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…