Artikel 39 — Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Gliederung
KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 39
Rückverweise
Die Verwaltungsausgaben des Beratenden Ausschusses und des Fachausschusses werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union im Einzelplan der Kommission aufgeführt.
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