Artikel 24 — Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses und ihre Stellvertreter werden vom Rat ernannt, der sich bei der Auswahl der Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände um eine angemessene Vertretung der verschiedenen in Betracht kommenden Wirtschaftsbereiche bemüht.
Amtsblatt der Europäischen Union
Keine Ergebnisse gefunden