Artikel 5 Mitteilung der Orte der ersten Einführung — Einfuhr von Kunststoffküchenartikeln aus China
Rückverweise
Beschließen die Mitgliedstaaten, für Sendungen, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, spezifische Orte der ersten Einführung zu benennen, veröffentlichen sie im Internet eine aktuelle Liste dieser Orte und teilen der Kommission die entsprechende Web-Adresse mit.
Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website informationshalber die Links zu den nationalen Listen mit den spezifischen Orten der ersten Einführung.
Keine Ergebnisse gefunden