Artikel 2 — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 83/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 610/2010
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 610/2010 wird aufgehoben, soweit sie nicht die in Abschnitt 2 ihres Anhangs unter Nummer 25 genannte Vereinigung betrifft.
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