Artikel 6 Ausschluss der Rechts- und Verpflichtungsbeschränkung — Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Gliederung
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 6 Ausschluss der Rechts- und Verpflichtungsbeschränkung
Rückverweise
Die Rechte und Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung dürfen nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden, insbesondere nicht durch abweichende oder einschränkende Bestimmungen im Beförderungsvertrag.
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