Artikel 31 Inkrafttreten — Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 18. Dezember 2012.
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