Artikel 82 Inkrafttreten — Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 82 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2011; hiervon ausgenommen sind Artikel 76 und Artikel 77 Absätze 1 und 2, die ab dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung gelten.
Die Behörde wird am 1. Januar 2011 errichtet.
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