Artikel 6 Zusammensetzung — Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Gliederung
KAPITEL I ERRICHTUNG UND RECHTSSTELLUNG
Artikel 6 Zusammensetzung
Rückverweise
Die Behörde besteht aus:
1. einem Rat der Aufseher, der die in Artikel 43 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
2. einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 47 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
3. einem Vorsitzenden, der die in Artikel 48 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
4. einem Exekutivdirektor, der die in Artikel 53 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt;
5. einem Beschwerdeausschuss, der die in Artikel 60 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt.
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