Artikel 79 Änderungen — Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 79 Änderungen
Der Beschluss Nr. 716/2009/EG wird insoweit geändert, als der CEIOPS von der Liste der Begünstigten in Abschnitt B des Anhangs des Beschlusses gestrichen wird.
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