Artikel 80 Aufhebung — Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Gliederung
KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 80 Aufhebung
Rückverweise
Der Beschluss 2009/78/EG der Kommission zur Einsetzung des CEBS wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.
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