Artikel 3 Rechenschaftspflicht der Behörden — Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Gliederung
KAPITEL I ERRICHTUNG UND RECHTSSTELLUNG
Artikel 3 Rechenschaftspflicht der Behörden
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Die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a bis d genannten Behörden sind dem Europäischen Parlament und dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig.
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