Artikel 4 Struktur — Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
Gliederung
KAPITEL II ORGANISATION
Artikel 4 Struktur
Rückverweise
(1) Der ESRB hat einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, ein Sekretariat, einen Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und einen Beratenden Fachausschuss.
(2) Der Verwaltungsrat fasst die Beschlüsse, die zur Erfüllung der dem ESRB gemäß Artikel 3 Absatz 2 übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
(3) Der Lenkungsausschuss unterstützt den Entscheidungsprozess des ESRB, indem er die Sitzungen des Verwaltungsrats vorbereitet, die zu erörternden Unterlagen prüft und die Fortschritte der laufenden Arbeiten des ESRB überwacht.
(4) Siehe Seite 162 dieses Amtsblatts.
(5) Der Beratende Wissenschaftliche Ausschuss und der Beratende Fachausschuss stehen gemäß den Artikeln 12 und 13 dem ESRB in den für seine Arbeit maßgeblichen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.
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