Artikel 62 — Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Gliederung
KAPITEL XVI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 62
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie findet ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.
Jedoch sind die Artikel 33 bis 37 ab dem 1. November 2010 anwendbar;
Kapitel V — mit Ausnahme der Artikel 22 und 23 — ist ab dem 1. Januar 2013 anwendbar;
die Artikel 38 bis 42 sind vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 anwendbar und
die Artikel 43 bis 47 sind ab dem 1. Januar 2015 anwendbar.
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