EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MehrwertsteuerKAPITEL XII AUSTAUSCH UND AUFBEWAHRUNG VON INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERFAHREN DER ERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER AN STEUERPFLICHTIGE, DIE NICHT IN DEM ERSTATTUNGSMITGLIEDSTAAT, SONDERN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ANSÄSSIG SINDArtikel 48

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In Kraft seit 01. November 2010
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