EU-RechtVerordnungenZusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MehrwertsteuerKAPITEL II INFORMATIONSAUSTAUSCH AUF ERSUCHENABSCHNITT 2 Frist für die InformationsübermittlungArtikel 10

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Artikel 10 — Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer | GesetzeFinden.at