ANHANG I — Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Liste der Lieferungen von Gegenständen und von Dienstleistungen, auf die Artikel 7 Absätze 3 und 4 anwendbar ist
1. Versandkäufe (Artikel 33 und 34 der Richtlinie 2006/112/EG);
2. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Artikel 47 der Richtlinie 2006/112/EG);
3. Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen (Artikel 58 der Richtlinie 2006/112/EG);
4. Vermietung eines Beförderungsmittels, außer für einen kürzeren Zeitraum, an eine nichtsteuerpflichtige Person (Artikel 56 der Richtlinie 2006/112/EG).
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