Artikel 16 Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung — Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL III INHALT DER VERSCHIEDENEN ABSCHNITTE DES DOKUMENTS MIT WESENTLICHEN ANLEGERINFORMATIONEN
ABSCHNITT 4 Frühere Wertentwicklung
Artikel 16 Berechnungsmethode für die frühere Wertentwicklung
Rückverweise
Die Berechnungen der früheren Wertentwicklung stützen sich auf den Nettoinventarwert des OGAW und gehen davon aus, dass die auszuschüttenden Erträge des Fonds wieder angelegt wurden.
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