ANHANG III DARSTELLUNG DER ANGABEN ÜBER DIE FRÜHEREN WERTENTWICKLUNGEN — Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Im Balkendiagramm hat die Darstellung der früheren Wertentwicklungen folgenden Kriterien zu genügen:
1. Die Skala auf der Y-Achse des Balkendiagramms ist linear, nicht logarithmisch.
2. Die Skala ist der Breite der Balken anzupassen und hat die Balken nicht so zu komprimieren, dass die Fluktuationen bei den Renditen nur schwer zu unterscheiden sind.
3. Die X-Achse beginnt bei einer Wertentwicklung von 0 %.
4. Jeder Balken wird mit einer Legende versehen, in der die erzielte Rendite in % angegeben wird.
5. Zahlen für frühere Wertentwicklungen werden auf eine Dezimalstelle nach dem Komma aufgerundet.
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