Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen — Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Gliederung
KAPITEL 6 BESTIMMUNGEN BETREFFEND DAS PERSONAL
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ist auf das Unterstützungsbüro anwendbar.
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