Artikel 3 Bewährte Praktiken — Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Gliederung
Das Unterstützungsbüro organisiert, fördert und koordiniert Maßnahmen, die den Informationsaustausch sowie die Ermittlung und die Bündelung bewährter Praktiken im Asylbereich zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen.
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