Artikel 70 Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen — Die EU-Fischereikontrollregelung
Gliederung
TITEL V KONTROLLE DER VERMARKTUNG
KAPITEL III Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen
Artikel 70 Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten nehmen Überprüfungen im Zusammenhang mit Preis- und Interventionsregelungen vor, insbesondere in Bezug auf
a) die Rücknahme von Erzeugnissen vom Markt zu anderen Zwecken als dem menschlichen Verzehr;
b) Übertragungen zur Stabilisierung, Lagerung und/oder Verarbeitung vom Markt genommener Erzeugnisse;
c) private Lagerhaltung von auf See tiefgefrorenen Erzeugnissen;
d) Ausgleichsentschädigungen für Thunfisch für die Verarbeitungsindustrie.
Keine Ergebnisse gefunden