EU-RechtVerordnungenDie EU-FischereikontrollregelungTITEL IV FISCHEREIKONTROLLEKAPITEL I Kontrolle der Nutzung von FangmöglichkeitenAbschnitt 3 Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die MitgliedstaatenArtikel 34

Artikel 34 Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

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