Artikel 123 Bezugnahmen — Die EU-Fischereikontrollregelung
Gliederung
TITEL XIV ÄNDERUNGEN UND AUFHEBUNGEN
Artikel 123 Bezugnahmen
Verweisungen auf die aufgehobenen Verordnungen und auf die gemäß Artikel 121 aufgehobenen Bestimmungen gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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