Artikel 84 — EU-System der Zollbefreiungen
Gliederung
Rückverweise
Die Befreiung wird nur gewährt, wenn die Gegenstände
a) nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden;
b) ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen;
c) nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
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