Artikel 83 — EU-System der Zollbefreiungen
Gliederung
TITEL II BEFREIUNG VON DEN EINGANGSABGABEN
KAPITEL XIX Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen
Artikel 83
Rückverweise
Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren.
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