Artikel 50 — EU-System der Zollbefreiungen
Gliederung
TITEL II BEFREIUNG VON DEN EINGANGSABGABEN
KAPITEL XI Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate
Artikel 50
Rückverweise
Die Artikel 47, 48 und 49 gelten sinngemäß für die in Artikel 45 genannten Erzeugnisse.
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