Artikel 24 — EU-System der Zollbefreiungen
Gliederung
TITEL II BEFREIUNG VON DEN EINGANGSABGABEN
KAPITEL V Sendungen mit geringem Wert
Artikel 24
Rückverweise
Von der Befreiung sind ausgeschlossen:
a) alkoholische Erzeugnisse;
b) Parfums und Toilettewasser;
c) Tabak und Tabakwaren.
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