Artikel 133 — EU-System der Zollbefreiungen
Gliederung
TITEL IV ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 133
Die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 in der Fassung der in Anhang V aufgeführten Rechtsakte wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
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