ANHANG IV — EU-System der Zollbefreiungen
| KN-Code | Warenbezeichnung |
| 4802 | Schreibpapier, Druckpapier und Papier und Pappe zu anderen grafischen Zwecken, weder gestrichen noch überzogen, und Papier und Pappe für Lochkarten und Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft):–andere Papiere oder Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge: |
| ex480255 | – –mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen–Blindenschriftpapier |
| ex480256 | – –mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen:–Blindenschriftpapier |
| ex48025700 | – –andere mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g–Blindenschriftpapier |
| ex480258 | – –mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:–Blindenschriftpapier–andere Papiere oder Pappen mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge: |
| ex480261 | – –in Rollen |
| ex48026180 | – – –andere–Blindenschriftpapier |
| ex48026200 | – –in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen–Blindenschriftpapier |
| ex48026900 | – –andere–Blindenschriftpapier |
| 4805 | Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben:–andere |
| ex48059100 | – –mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger:–Blindenschriftpapier |
| ex48059200 |
| – –mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g:–Blindenschriftpapier |
| 480593 | – –mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr: |
| ex48059380 | – – –andere:–Blindenschriftpapier |
| 4823 | Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder aus Vliesen aus Zellstofffasern:–andere Papiere oder Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen graphischen Zwecken: |
| 482390 | –andere: |
| ex48239040 | – –Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden:–Blindenschriftpapier |
| ex66020000 | Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren:–Stöcke für Blinde und Schwachsichtige |
| ex8469 | Schreibmaschinen und Textverarbeitungsmaschinen:–für Blinde und Schwachsichtige |
| ex8471 | Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Code und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen:–Ausrüstungen für die mechanische Herstellung von Blindenschriftmaterial und aufgezeichnetem Material für Blinde |
| ex8519 | Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte:–eigens für Blinde und Schwachsichtige gestaltete oder angepasste Plattenspieler und Kassettenrecorder |
| ex8523 | Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37:–Hörbücher–Magnetbänder und Kassetten für die Herstellung von Blindenschrift- und Hörbüchern |
| 9013 | Flüssigkristallanzeigen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte: |
| ex901380 | –andere optische Instrumente, Apparate und Geräte:–Fernsehbildvergrößerer für Blinde und Schwachsichtige |
| 9021 | Orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; Prothesen und andere Waren der Prothetik; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus: |
| 902190 | –andere: |
| ex90219090 | – –andere:–elektronische Orientierungsgeräte und elektronische Geräte zur Feststellung von Hindernissen für Blinde und Schwachsichtige–Fernsehbildvergrößerer für Blinde und Schwachsichtige–elektronische Lesemaschinen für Blinde und Schwachsichtige |
| 902300 | Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle zu Vorführzwecken (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet: |
| ex90230080 | –andere:–Lehr- und Lernmittel und sonstige eigens für die Verwendung durch Blinde und Schwachsichtige gestaltete Geräte |
| ex9102 | Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101:–Blindenuhren mit Gehäuse aus anderen Stoffen als Edelmetallen |
| 9504 | Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen): |
| 950490 | –andere: |
| ex95049090 | – –andere:–für Blinde und Schwachsichtige angepasste Spieltische und Zubehör |
| Verschiedene | Sonstige eigens für die erzieherische, wissenschaftliche und kulturelle Förderung der Blinden und Schwachsichtigen gestalteten Gegenstände |
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