Artikel 30 Aufhebungen — Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
Gliederung
KAPITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30 Aufhebungen
Rückverweise
Die Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 werden aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
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