EU-RechtVerordnungenSysteme der sozialen Sicherheit – Zusammenarbeit zwischen EU-LändernANHANG 3

ANHANG 3 Mitgliedstaaten, die die Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen verlangen(nach Artikel 63 Absatz 1 der Durchführungsverordnung)

In Kraft seit 01. Mai 2010
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