ANHANG 2 Sondersysteme für Beamte(nach den Artikeln 31 und 41 der Durchführungsverordnung) — Systeme der sozialen Sicherheit – Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern
A.
Sondersysteme für Beamte, für die Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über Sachleistungen nicht gilt
Deutschland
Versorgungssystem für Beamte
B.
Sondersysteme für Beamte, für die Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über Sachleistungen mit Ausnahme von Artikel 19, Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 35 nicht gilt
Spanien
Sondersystem der sozialen Sicherheit für Beamte
Sondersystem der sozialen Sicherheit für die Streitkräfte
Sondersystem der sozialen Sicherheit für Justiz- und Verwaltungsbedienstete
C.
Sondersysteme für Beamte, für die Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über Sachleistungen nicht gilt
Deutschland
Unfallfürsorge für Beamte
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