Artikel 3 Anforderungen an Netzdienste — Verordnung (EG) Nr. 976/2009 der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste
Rückverweise
Die Netzdienste müssen den Anforderungen an die Qualität der Dienste nach Anhang I entsprechen.
Ferner sollen die folgenden Netzdienste Folgendem entsprechen:
a) die Suchdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang II;
b) die Darstellungsdienste den besonderen Anforderungen und Merkmalen in Anhang III.
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