EU-RechtVerordnungenVisakodexTITEL III VERFAHREN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VISUMERTEILUNGKAPITEL I An den Antragsverfahren beteiligte BehördenArtikel 7

Artikel 7Zuständigkeit für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten

In Kraft seit 05. Oktober 2009
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