Artikel 51 Hinweise zur Anwendung des Visakodexes in der Praxis — Visakodex
Gliederung
TITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 51 Hinweise zur Anwendung des Visakodexes in der Praxis
Weisungen zur praktischen Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 52 Absatz 2 festgelegt.
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